Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 23.03.2018 mitteilte, betreibt die Capital Force Ltd. unerlaubte FInanzkommissionsgeschäfte.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
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✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.
Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Die Capital Force Ltd. mit Sitz in Apia, Samoa, ist bekannt als „Option888“. Mit dem Abwicklungsbescheid vom 21.03.2018 ordnet die BaFin an, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Die Firma bewirbt unter der Adresse www.option888.com den Forexhandel, d.h. den Handel mit Aktien, Indizes und weiteren Finanzinstrumenten. Dabei handelt es sich um Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG.
Ohne die entsprechende Erlaubnis der Bafin ist es nicht gestattet, in großem Umfang Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Nach der Rechtsprechung sind Gesellschaften oder Personen, die ohne die Erlaubnis der BaFin das Einlagen- bzw. Kreditgeschäft betreiben gem. § 32 KWG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
SInd Ihnen hohe Verluste entstanden oder weigert sich Option888 Gewinne auszuzahlen, sollten sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.