Mehr Infos

Arbeitsrecht

In der deutschen Wirtschaft agieren hauptsächlich zwei Personen, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Bei einer Zahl von 43 Millionen Arbeitsverhältnissen betrifft das Arbeitsrecht als Sonderzivilrecht die Interessen vieler Menschen, sodass einheitliche Regelungen notwendig sind. Das Arbeitsrecht ist eines der Rechtsgebiete, das grundsätzlich alle Menschen erreicht und aus diesem Grund auch sehr problembelastet ist. Das Arbeitsrecht soll einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Parteien herbeiführen.

Arbeitsrecht ist für alle da

Im Zuge der Industrialisierung verschlechterte sich die Situation der Arbeitnehmer zunehmend und die Abhängigkeit der Arbeitnehmer von den Arbeitgebern wurde größer. Im Zuge dessen versucht das Arbeitsrecht die Position der Arbeitnehmer zu stärken, indem es durch Gesetze und Verordnungen, bspw. durch das Gesetz über Mindestlohn und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die Rechte der Arbeitnehmer stärkt. Im Vordergrund des Schutzgedanken stehen der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. durch das Bundesurlaubsgesetz und das Arbeitsplatzschutzgesetz), der Schutz vor Ungleichbehandlungen (z.B. durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) und der Schutz vor unvorhergesehenem Verlust des Arbeitsplatzes, was insbesondere durch die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gewährleistet wird.

Das Arbeitsrecht bietet allerdings nicht nur dem Arbeitnehmer eine Vielzahl von Möglichkeiten, die eigene Rechtsposition zu verbessern, sondern auch dem Arbeitgeber, z.B. bei Arbeitsverträgen und gut vorbereiteten Kündigungen. Häufig bleiben diese Möglichkeiten jedoch ungenutzt. Um dies zu vermeiden und finanzielle Verluste vorzubeugen, ist es notwendig, einen Anwalt beratend hinzuzuziehen.

Das Arbeitsrecht stellt also gesetzliche Regelungen dar, die das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (individuelles Arbeitsrecht) aber auch zwischen dem Arbeitgeber und dem Staat (Arbeitsschutz) regeln. Auch die Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräten (kollektives Arbeitsrecht) werden gesetzlich erfasst.

Da es im Arbeitsrecht keine einheitliche Kodifikation in Form eines Arbeitsvertragsgesetzbuches wie es im Zivilrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Fall ist gibt, gebieten es die Fülle von Gesetze, dass ein Anwalt das Meer an Regelungen überblickt und dem Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber beratend zur Seite steht.

Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Arbeitsrecht sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite. So ist gewährleistet, dass beide Seiten berücksichtigt werden. Gerade bei den Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag ist es wichtig, die Interessen der anderen Seite zu verstehen, um für die eigene Seite das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Arbeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite. So ist gewährleistet, dass beide Seiten berücksichtigt werden. Gerade bei den Verhandlungen über einen Arbeitsvertrag ist es wichtig, die Interessen der anderen Seite zu verstehen, um für die eigene Seite das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

  • Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung
  • Beratung, Prüfung und Gestaltung eines Arbeitsvertrages
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten
  • Beratung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen
  • Beratung hinsichtlich des Mutterschutzes und der Elternzeit

Um schnelle Hilfe zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, rechts auf das blaue Feld zu klicken, um die Rechtsberatung jetzt zu starten.

© 2023 kraul-vondrathen.de