In Zeiten, in denen das Wirtschaftsleben globaler und die rechtlichen Anforderungen kontinuierlich steigen, zielen Unternehmen darauf ab, effizient zu arbeiten und die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit zu minimieren. Dabei spielt das Compliance-Management eine wichtige Rolle: „Compliance“ bedeute grundsätzlich „Regelüberwachung“ und bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Im Zusammenhang mit der „Compliance-Struktur“ kommen „Internal Investigations“ – unternehmensinterne Ermittlungen – ins Spiel. Sollten im Unternehmen Unregelmäßigkeiten auftauchen oder sollten bspw. Mitarbeiter oder Organe im Verdacht stehen, gegen Regelungen verstoßen oder Straftaten begangen zu haben, und werden von diesem Hintergrund aus Ermittlungen aufgenommen, wird es zunehmen üblich, dass im Vorgriff oder parallel zu staatlichen Ermittlungen sog. „Interne Ermittler“ tätig werden.
Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung der Sachverhalte und helfen Ihnen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zusätzlich stellen wir unsere Expertise bei den häufig parallel laufenden externen- oder strafrechtlichen Verfahren zur Verfügung sowie bei der Verteidigung gegen Schadensersatzansprüche und der Prüfung oder Abwehr/Durchsetzung von Haftungsansprüchen.
Fragen, für die die vier Felder vorgesehen sind:
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Welchen Zweck verfolgen die Internal Investigations bzw. was tun wir, um Ihre Interessen als Auftraggeber wahrzunehmen?
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Objektivierung von Behauptungen und Verdächtigungen anhand der legal erreichbaren und verwertbaren Beweise als Grundlage für Management-Entscheidungen oder eine externe Berichterstattung (bspw. in Ad-Hoc-Mitteilungen, Lage- und Kapitalmarktberichten etc.)
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Unterstützung juristisch ausgerichteter Verfahren (Straf-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Haftungsprozesse, z.T. auch mediatorische Prozesse)
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Risikoidentifizierung, Risikovalidierung und Risikomanagement von rechtlichen, betriebswirtschaftlichen – auch betriebsorganisatorischen – zukünftigen Risiken für eine betroffene Rechtsposition
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Selbstreinigung des Unternehmens (was voraussetzt, dass bestimmte Handlungsempfehlungen ausgesprochen, Maßnahmen umgesetzt und deren Implementierung und Wirksamkeit prüfbar belegt werden)
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Fortentwicklung eines (zukunftsgerichteten und präventiven) Compliance-Management- Systems (durch Identifikation der Untersuchungsergebnisse, die sich mit Organisation & Prozessen befassen).
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Was bieten wir Ihnen?
Ist der Anlass einer unternehmensinternen Untersuchung in der Öffentlichkeit bekannt geworden und Gegenstand der Presseberichterstattung kann das Einschalten externer Ermittler auch als öffentlich wirksames Zeichen genutzt werden, um zu betonen, dass das Unternehmen Verstöße nicht toleriert und solche in Zukunft verhindern werden. Haben Sie keine eigenständige Untersuchungsabteilung in Ihrem Unternehmen eingerichtet, ist es sinnvoll aus Kapazitätsgründen auf externe Ermittler zurückzugreifen.
Folgende Fähigkeiten bringen wir mit, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden:
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Kenntnisse im Arbeitsrecht
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Erfahrungen bei der Mitarbeiterführung
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Kenntnisse bzgl. Befragungstechniken
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Diskretion und Effizienz
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Welchen Inhalt und Umfang haben die Ermittlungen?
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Interviews (Protokolle)
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Sichtung von Dokumenten (E-Mails, Fragebögen, Telefondatenerfassung, Inaugenscheinnahme privater Gegenstände, dienstliche Unterlagen)
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Abschlussbericht
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Der Umfang der Ermittlungen variiert nach der Komplexität des Ermittlungegenstandes
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Was Sie tun müssen, damit wir unseren Auftrag erfolgreich erfüllen können?
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Gewährleistung einer möglichst umfassenden, der Aufgabe entsprechende Übergabe von Informationen des Auftraggebers an das Projektteam (das schließt alle für den Auftraggeber bekannten und erreichbaren Informationen auch von Tochterunternehmen oder kooperationswilligen Geschäftspartner ein)
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Schaffung eines möglichst ungehinderter Zugangs zu den themenbezogenen individuellen Informationen von Mitarbeitern, von Fachberatern, zum innerbetrieblichem Kontrollwissen und zu den Unternehmensakten
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Gewährleistung der uneingeschränkten Unterstützung des Projektteams durch die operative Geschäftsleitung (in diesem Sinne auch die Ausübung von Kontrollkompetenzen der gesellschaftsrechtlichen Geschäftsleitung wie auch der jeweiligen Kontrollorgane, bspw. eines Aufsichtsrats)