Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 07.12.2017 mitteilte, handelt es sich bei der Hessen Finanzbank um ein unzulässiges Finanzinstitut gem. § 32 KWG.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
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Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Die „Hessen Finanzbank“ bietet auf der Internetseite „hessenfinanz.de“ Bankgeschäfte- und Finanzdienstleistungen an. Jedoch hat das Unternehmen keine zustellfähige Adresse im Inland. Desweiteren ist die angegebene Domaininhaberin postalisch nicht erreichbar. Laut Bafin hat das vermeintliche Bankinstitut keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften. Ferner behauptet es, „ein Teil der Sparda-Gruppe“ zu sein.
Ohne die entsprechende Erlaubnis der Bafin ist es nicht gestattet, in großem Umfang Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Nach der Rechtsprechung sind Gesellschaften oder Personen, die ohne die Erlaubnis der BaFin das Einlagen- bzw. Kreditgeschäft betreiben gem. § 32 KWG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
Erfolgt keine Rückzahlung, sollten sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktiere