Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 09.12.2016 mitteilte, betreibt Dieter Kühnunerlaubte Einlagengeschäfte.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
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Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Dieter Kühn, Nauort Rheinland-Pfalz, hat auf Grundlage von Darlehensverträgen Gelder des Publikums mit dem unbedingten Versprechen angenommen, diese an die Anleger zurückzuzahlen. Dies stellt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 2 Nr.1, 2. Alternative KWG (Kreditwesengesetz) dar.
Wer in großem Umfang Bankgeschäfte abwickelt, muss gesetzlichen Anforderungen genügen und braucht die vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine solche Erlaubnis lag im Fall von Dieter Kühn nicht vor. Gegen Bankgeschäfte, die ohne Erlaubnis der BaFin betrieben werden, können deshalb Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die BaFin hat Herrn Kühn verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig per Überweisung auf die Konten der Anleger zurückzuzahlen.
Es bleibt zu hoffen, dass Dieter Kühn in der Lage ist, die Gelder vollständig an die betroffenen Anleger zurück zu überweisen. Sollte keine Überweisung auf das Konto der Betroffenen erfolgen oder ist der überwiesene Betrag geringer als der Betrag, der den Betroffenen zusteht, ist es ratsam, einen Anwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen, um schnellstmöglich seine Ansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.