Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil Az.: 2-02 O 274/12 vom 06.03.2013 festgestellt, dass eine Bank für einen jährlichen Darlehensauszug keine Gebühr verlangen kann.
Im strittigen Fall hatte eine Sparkasse für die Erstellung eines Jahreskontoauszugs in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Entgelt von 15,34 Euro gefordert.
Nach Meinung des Gerichts ist eine solche Klausel unwirksam, weil sie einen Bankkunden unangemessen benachteilige (vgl. § 307 BGB). Nicht der Kunde, sondern die Bank habe die entstehenden Kosten für einen Kontoauszug zu tragen. Schließlich erfolgt ein solcher auch aus einem Buchhaltungsinteresse der Bank.
RA Mass und stud iur. Specht