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HOAI: Bauministerium äußert sich mit Erlass zum Urteil des EuGH

| Das Bundesbauministerium hat mit einem Erlass auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Rechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsatzregelung der HOAI reagiert. Es hat den Bundes- und Landesdienststellen erste Vorgaben gemacht, wie sie mit dem Urteil umgehen sollen. |

Die wichtigsten Aussagen des Erlasses bestehen darin, dass

  • bei bestehenden Verträgen nachträglich kein Anpassungsanspruch an Mindestsätze besteht,
  • bei VgV-Verfahren Angebote nicht ausschließlich deshalb ausgeschlossen werden dürfen, wenn das Angebot den Mindestsatz unterschreitet; unberührt davon ist die Prüfung auf Angemessenheit,
  • auch künftig ein Honorar nach dem Mindestsatz vereinbart werden kann,
  • das EuGH-Urteil keine Aussage zum Vergaberecht der öffentlichen Auftraggeber enthält.

Wichtig | Der Erlass gilt nur für Bundes- und Landesdienststellen. Private Bauherrn sind davon nicht betroffen. Auch Kommunen sind nicht unmittelbar Adressat des Erlasses, werden sich aber wohl daran orientieren.

Quelle | Bundesbauministerium, Erlass vom 5.8.2019, Abruf-Nr. 210730 unter www.iww.de.

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