| Weniger Bürokratie, mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit: Mit diesen Zielen will die Bundesregierung die Arbeitsförderung und die Arbeitslosenversicherung modernisieren. Dazu hat sie nun einen umfangreichen Entwurf (20/12779) eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) vorgelegt. |
Das ist beabsichtigt
Darin geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit.
Unterstützung von Gründern
Um Gründerinnen und Gründer zu unterstützen, soll der Zugang zur Arbeitslosenversicherung leichter werden, indem Gründer mehr Zeit für die Entscheidung erhalten sollen, ob sie sich weiter in der Arbeitslosenversicherung absichern wollen.
Vereinfachung bei der Arbeitslosengeldberechnung
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes soll vereinfacht werden, indem künftig einheitlich die Abzugsbeträge für die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden, die sich zu Beginn des Jahres ergeben, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist. Aufwändige Nachberechnungen sollen dadurch vermieden werden.
Ausweitung des Eingliederungszuschusses
Der Entwurf sieht ferner vor, den Eingliederungszuschuss bei Übernahme von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den ausbildenden Arbeitgeber im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung auszuweiten. Auch sollen die Kosten der Unterkunft bei Auszubildenden mit Behinderungen in bestimmten Fallkonstellationen besser berücksichtigt werden. Im Recht der Weiterbildungsförderung soll zudem klargestellt werden, dass der isolierte Erwerb von Grundkompetenzen sowie das Nachholen des Hauptschulabschlusses auch für geringqualifizierte Beschäftigte förderfähig sind.
Quelle | hib – heute im bundestag Nr. 589