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Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2021

| Im Monat August 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: | 

Steuertermine (Fälligkeit): 

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.8.2021
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.8.2021
  • Gewerbesteuerzahler: 16.8.2021
  • Grundsteuerzahler: 16.8.2021

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. 

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.8.2021 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.8.2021 für die Gewerbe-  und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt. 

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2021 am 27.8.2021.

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