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Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 06/2021

| Im Monat Juni 2021 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: | 

Steuertermine (Fälligkeit): 

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.6.2021
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.6.2021
  • Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.6.2021
  • Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.6.2021
  • Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.6.2021

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer ver­späteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.6.2021. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt. 

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden

Monats fällig, für den Beitragsmonat Juni 2021 am 28.6.2021.

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