Mehr Infos

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2024

| Im Monat Februar 2024 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: | 

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer: 12.02.2024
  • Lohnsteuer: 12.02.2024
  • Gewerbesteuer: 15.2.2024
  • Grundsteuer: 15.2.2024

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. 

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.2.2024 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.2.2024 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt. 

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Februar 2024 am 27.02.2024.

© 2023 kraul-vondrathen.de