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Der Notar ist ein Amtsträger, der vom Staat mit der Wahrnehmung bestimmter Rechtspflegeangelegenheiten beauftragt wird. Im Unterschied zum Rechtsanwalt, der Vertreter einer Partei ist und versucht, die Interessen seiner Partei bestmöglich in die Vertragsgestaltung einzubringen sowie ihre Interessen zu vertreten, wenn sie rechtliche Probleme haben, ist er strikt neutral und steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen persönlichen sowie wirtschaftlichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Ein Notar ist ein besonders qualifizierter und erfahrener Jurist. Um als Anwaltsnotar tätig zu sein, sind fünf Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt notwendig. Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt die notarielle Fachprüfung ablegen. Besteht er diese, kann er sich auf freie Notarstellen bewerben und wird dann zusätzlich zu seinem Anwaltsberuf zum Notar ernannt.

Der Notar fungiert als Vertragsgestalter und bei der Vertragsgestaltung als Mittler zwischen beiden Parteien. Er ist in einer Vielzahl von Rechtsgebieten als Berater tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem in folgenden Bereichen:

Immobilien:

Verschiedenste Immobiliengeschäfte werden notariell abgewickelt, sei es der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, die Bildung von Wohnungseigentum oder auch die Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge. Der Notar ist für die Löschung und Bestellung von Grundschulden sowie für sonstige Eintragungen im Grundbuch (Dienstbarkeiten, Geh- und Fahrrechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte etc.) zuständig. Insbesondere ist er als Berater von gewerblichen Käufern und Bauträgern, die ihr jeweiliges Projekt abwickeln wollen, tätig. Falls Sie sich entschließen sollten, Ihren Kindern Grundstückseigentum zu schenken, kümmert er sich auch um die Abwicklung der Schenkung.

Ehe, Partnerschaft, Familie:

Auch im Bereich Familienrecht hat der Gesetzgeber eine Beurkundungsbedürftigkeit festgelegt. Das gilt für den Bereich Adoption von Minderjährigen- und Volljährigen, bei ehevertraglichen Regelungen, bei der Erstellung eines Partnervertrages und bei Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Berührungspunkte des Notars zum Familienrecht sind vielfältig. Über die genannten Punkte hinaus umfasst die Notartätigkeit Sorgerechtserklärungen und Vermögensverschiebungen unter Ehegatten.

Erbe:

Das Erbrecht ist ein breitgefächertes Rechtsgebiet. Der Notar berät sie hier bei der Gestaltung oder auch bei der Abwicklung eines bereits eingetretenen Erbfalls. Folgende Bereiche gehören im Erbrecht zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten:

•    Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

•    Testamentsgestaltung in besonderen Fällen, insbesondere die Gestaltung von Unternehmertestamenten, Überschuldetentestamenten, Geschiedenentetsamenten

•    Nachlassverteilung

•    Lebzeitige Vermögensübertragungen

•    Beantragung von Erbscheinen

•    Beantragung von Testamentsvollstreckerzeugnissen

•    Erbteilsübertragung/ Erbteilskauf

•    Vermächtniserfüllun

Vorsorgeangelegenheiten:

Für den Fall, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten zu regeln, trifft der Notar für diesen Fall alle notwendigen Vorkehrungen im Voraus. Dazu gehört das Erstellen einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung, in der Sie festlegen, welche Person im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit Ihr Betreuer sein soll. Darüber hinaus erstellt der Notar Vollmachten für Grundstücksangelegenheiten, die zwingend der notariellen Form bedürfen, sowie Bankvollmachten.

Unternehmen:

Der Notar befasst sich mit den gestalterischen und formalen Hürden des Gesellschaftsrechts. Er ist für die Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften, Vereinen, Genossenschaften und Stiftungen zuständig sowie für Anteilsübertragungen. Darüber hinaus berät er bei der Auflösung (Liquidation). Auch der Vollzug in Form der Registeranmeldungen von Einzelfirmen (e.K.), Gesellschaften, Gesellschaftern, Geschäftsführern, Prokuristen gehören zu seinem Tätigkeitsspektrum.

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation:

Ferner wird der Notar in Schlichtungsangelegenheiten, bei der Streitvermeidung und Mediation tätig. Er berät bei Scheidungsvereinbarungen, Nachlassauseinandersetzungen, vollstreckbaren Urkunden etc. Darüber hinaus nimmt er Schlichtungs- und Schiedstätigkeiten wahr.

Zu seinen sonstigen Tätigkeiten gehören die Vornahme von Verlosungen und Auslosungen und die Erstellung von Vermögensverzeichnissen. Ferner kann er freiwillige Versteigerungen durchführen, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen sowie Wertpapiere und Kostbarkeiten verwahren.

Dabei darf er seine Notartätigkeit gegenüber einem Rechtsuchenden nicht ohne ausreichenden Grund verweigern.

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