Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 02. September 2015 mitteilte, betreibt der „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.) – wie viele andere Unternehmen auch- unerlaubte Einlagengeschäfte.
Gegen ein Unternehmen, das ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte abschließt, könnten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Ihnen dürfte aber auch ein Direktanspruch gegen den Geschäftsführer des Unternehmens zustehen. Wegen weiterer Einzelheiten möchten wir Sie auf unsere Ausführungen in unserem Beitrag “MG Grundbesitz GmbH handelt ohne Erlaubnis” verweisen.
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen möglicherweise ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Fragen kostet nichts – kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon.