Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 20.11.2017 mitteilte, betreibt die MDM Group AG unerlaubte Einlagengeschäfte.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
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Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Die MDM Group AG hat ihren Sitzein Meggen, Schweiz. Auf der Internetseite www.mdmgroup.de/investieren/ und auf anderen Internetseiten warb die MDM Group AG unternehmerische Beteiligungen in Form festverzinsichlicher Nachrangdarlehen. Dabei versprach sie den Anlegern hohe Zinsen von bis zu 20 % und einer Vervielfachung des Kapitals über einen angeblichen Börsengang in den USA. Mit dem Nachrangdarlehen der Firma konnten sich Anleger an zwei verschiedenen Investmentbereichen des Unternehmens beteiligen: Zum einen am Handel mit Großimmobilien (zu 40%), vorrangig aus Zwangsversteigerungen, und am internationalen Handel mit Waren (zu 60 %), hauptsächlich aus dem Bereich Texitilien, Rest- und Sonderposten sowie Konkurswaren. Die MDM Group AG warb mit einer „sicheren Geldanlage“. Diese Angaben waren jedoch unrichtig.
Ohne die Erlaubnis der BaFin ist es nicht gestattet, in großem Umfang solche Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Auch die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma nahm die MDM Group AG auf ihre Warnliste, siehe https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/mdm-group-ag/.
Nach der Rechtsprechung sind Gesellschaften oder Personen, die ohne die Erlaubnis der BaFin das Einlagen- bzw. Kreditgeschäft betreiben gem. § 32 KWG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
Die BaFin ordnet an, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Erfolgt keine Rückzahlung, sollten sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktiere