Die BaFin teilte am 23. Januar 2018 mit, dass Barclay Partner Finance kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut ist. Barclay Partner Finance hat ihren Geschäftssitz in München. Das Unternehmehn bietet potenziellen Kunden Aktientauschgeschäfte („Share Deal“ für illiquide Wertpapiere“) an. Obwohl die BaFin dem Unternehmen keine Erlaubnis gem. § 32 KWG zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat, behauptet Barclay Partner Finance ein von der BaFin zugelasssenes Institut zu sein und die Bankgeschäfte mit ihrer Erlaubnis zu betreiben. Es exisitiert zwar ein zugelassenes Finanzinstitut mit dem Namen Barclays Bank PLC mit Sitz in London. Laut ihrer Information ist die Barclays Partner Finance kein Kooperationspartner der Barclays Bank und steht auch sonst in keinem Verhältnis zur Barclays Bank oder deren Tochterunternehmen.
Des Weiteren hat die BaFn hat die BaFin gegenüber der Crypto.exchange GmbH angeordnet, die Finanzkommissionsgeschäfte sofort einzustellen. Dies teilte die BaFin am 29. Januar 2018 mit. Bei der Crypto.exchange GmbH handelt es sich um ein Unternehmen, das im Internet mit dem Umtausch von Bitcoin in Euro geworben hat. Dabei sollten Anleger ihre Bitcoins auf das Unternahmen übertragen. Im Gegenzug versprach die Gesellschaft die Bitcoins an der Börse zu verkaufen, wobei der dort erzielte Kaufpreis den Anlegern binnen 30 Minuten überwiesen werden sollte. Nach Information der BaFin hat das Unternehmen keine Erlaubnis zum Betreiben solcher Geschäfte. Trotz der fehlenden Erlaubnis hat die Crypto.exchange GmbH wahrheitswidrig damit geworben, durch die Behörde geprüft geworden zu sein.
Ferner teilte die BaFin mit, dass die Royal Bank Pacific Germany kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut ist. Der angebliche Geschäftssitz des Unterenhmens befindet sich in Salzweg. Das Unternehmen stellt ohne die Erlaubis Bankbürgschaften aus. Die BaFin warnt dringend davor, die Bankdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
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