Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 02.05.2018 mitteilte, betreibt die Luxembourg Offshore Banking Ldt. ein unerlaubtes Einlagengeschäft.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Nutzen Sie dafür die Eingabe „Jetzt Rechtsberatung starten!“
Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
✔ KostenloseErsteinschätzung zu Ihrem Fall
✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.
Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Die Luxembourg Offshore Banking Ldt. ist auf den Websiten www.luxosb.com und www.luxembourgoffshorebankingreview.com aktiv. Am 23. April 2018 ordnete die BaFin gegenüber der Ldt., die angeblich in Hongkong und/oder Australien ansässig ist, an, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Das Unternehmen wirbt mit sog. Offshore-Konten, die als Sparkonten bezeichnet werden. Dabei verfügt das Unternehmen weder über eine Erlaubnis der australischen Aufsichtsbehörde, noch kann es – wie auf der Website angegeben – der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugeordnet werden. Ohne die entsprechende Erlaubnis der Bafin ist es nicht gestattet, in großem Umfang Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Nach der Rechtsprechung sind Gesellschaften oder Personen, die ohne die Erlaubnis der BaFin das Einlagen- bzw. Kreditgeschäft betreiben gem. § 32 KWG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
Es ist zu empfehlen, dass sich betroffene Anleger an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.