Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mitteilung vom 07.07.2017 mitteilte, betreibt die amatra GmbH eine unerlaubte Anlageverwaltung.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
✔ KostenloseErsteinschätzung zu Ihrem Fall
✔ Verbindliche telefonische oder schriftliche Handlungsempfehlung für Ihr weiteres Vorgehen
✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.
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Rechtliche Einschätzung
Die amatra GmbH hat über stille Gesellschaftsverträge Gelder von ihren Kunden eingesammelt, um damit Wertpapiere am Kapitalmarkt zu erwerben.
Doch nicht jedes Unternehmen darf einfach so Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen anbieten. Wer in großem Umfang Bankgeschäfte abwickelt, muss gesetzlichen Anforderungen genügen und braucht die vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Um diese Anforderungen bemühen sich nicht alle Unternehmen. Gegen ein Unternehmen, das ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte abschließt, können deshalb Schadensersatzansprüche geltend gemacht machen.
Soweit es sich bei den Geschäften der amatra GmbH um Gelder von natürlichen Personen handelt, erbringt das Unternehmen die Anlageverwaltung aber ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst, als auch ein Direktanspruch gegen den Geschäftsführer des Unternehmens möglich.
Die BaFin selbst hat bereits angeordnet, dass Herr Vogt, als geschäftsführendes Organ der amatra GmbH Finanzinstrumente, die das Unternehmen mit dem Anlagekapital von natürlichen Personen angeschafft hat, auf Depots der jeweiligen Anleger zu übertragen bzw. generierte Verkaufserlöse an die jeweiligen Anleger zu überweisen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage. Kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail oder Telefon.