Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 05.11.2018 mitteilte, betreibt Herr Hans-Joachim Ullricht ein unerlaubtes Einlagengeschät.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
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✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.
Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Herr Hans-Joachim Ullrich, Brannenburg, hat auf Grundlage privater Darlehensverträge Gelder seiner Kunden angenommen und versprach die unbedingte Rückzahlung dieser Gelder. Ohne die entsprechende Erlaubnis der Bafin ist es jedoch nicht gestattet, in großem Umfang Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 hat die BaFin dem Unternehmen aufgegeben, das ohne Erlaubnis der BaFin betriebene Einlagengeschäft einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Er ist verpflichtet, die angenimmenen Gelder vollständig zurückzuzahlen.
Es ist zu empfehlen, dass sich betroffene Anleger an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.