Verbraucher, die einen Darlehensvertrag in Anspruch genommen haben – beispielsweise zur Finanzierung eines Autokaufs –, sollten den Inhalt des Vertrages genau überprüfen. Fehlen gesetzlich vorgeschriebene inhaltliche Angaben, ist es Verbrauchern unter Umständen trotz abgelaufener Widerrufsfrist möglich, den Darlehensvertrag zu widerrufen.
Nach § 492 Abs. 2 BGB muss der Darlehensvertrag die in Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB vorgeschriebenen Angaben enthalten. Danach müssen insbesondere Angaben zur Kündigung des Darlehensvertrages sowie zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erteilt werden.
Anforderungen an die Angaben zum gesetzlichen Kündigungsrecht – Checkliste
• Klare und verständliche Angaben zu dem einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung (Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB): Dies bedeutet insbesondere, dass der Darlehensnehmer darüber in Kenntnis gesetzt wird, wann eine Kündigung des Darlehensgebers wirksam ist und wie er selbst kündigen kann.
• Angaben zum Verfahren der Kündigung sind nur dann vollständig, wenn neben den Kündigungsrechten Informationen zu den Anforderungen an ihre Ausübung enthält.
• Aufklärung über die einzuhaltenden Modalitäten bei der Ausübung des Kündigungsrechts
• Ihnen muss es nicht nur möglich sein, zu erkennen, wann und wie sie kündigen können, sie müssen darüber hinaus in die Lage versetzt werden, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung des Darlehensgebers zu prüfen. Das bedeutet, dass auch Informationen über Formvorschriften erteilt werden müssen.
• Angaben nicht nur zum ordentlichen, sondern auch zum außerordentlichen Kündigungsrechts
Rechtsfolge der fehlenden Angaben
Fehlen Angaben bzgl. der Kündigung kann der Verbraucher den Darlehensvertrag jederzeit kündigen (vgl. § 494 Abs. 6 S. 1 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt nach § 356 b Abs. 2 und Abs. 3 BGB erst zu laufen, wenn dem Darlehensgeber eine Abschrift des Vertrages mit allen notwendigen Angaben ausgehändigt wurde.
Anforderungen an die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung – Checkliste
• Angabe der von dem BGH bislang anerkannten Berechnungsmethode (Aktiv-Aktiv-Methode, Aktiv-Passiv-Methode)
• Der Darlehensnehmer soll die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Darlehensablösung zuverlässig abschätzen können, daher ist es nicht ausreichend, wenn er aufgrund der Angaben einen Näherungswert bestimmen kann.
Rechtsfolge der fehlenden Angaben
Fehlen die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, entfällt der Anspruch des Darlehensgebers auf Vorfälligkeitsentschädigung gem. § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Zudem haben fehlende Angaben Auswirkungen auf die Widerrufsfrist. Auch steht eine inhaltlich unrichtige Angabe einer fehlenden gleich, sodass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.
Wir prüfen für Sie gerne, ob Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen können. Für eine schnelle Hilfe klicken Sie rechts auf „Jetzt Rechtsberatung starten“.