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Durch wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages nachträglich viel Geld sparen

Angesichts der aktuellen Niedrigzinsen für Darlehensverträge mag sich schon mancher Bankkunde über seine eigenen, hohen Zinsen geärgert haben. Gerade jetzt lohnt sich der Abschluss eines Darlehensvertrags, man könnte im Vergleich zu den Vorjahren kräftig Zinsen sparen.

 

Durch einen Widerruf (auch vor Jahren) abgeschlossener Darlehensverträge ist diese Zinseinsparung aber auch für Sie noch möglich.

Was ist ein Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht eines Darlehensvertrages ist gesetzlich geregelt. Danach steht dem Darlehensnehmer grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht – beginnend ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses – zu. Nach ständiger Rechtsprechung beginnt diese Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung jedoch nicht zu laufen. Noch Jahre, nach dem Schluss eines Darlehensvertrages ist so ein Widerruf möglich, weil das Widerrufsrecht nicht verjährt.

Keine Rolle spielt es dabei, warum sie den Darlehensvertrag widerrufen wollen. So hat beispielsweise das Landgericht Ulm in seinem Urteil vom 25.04.2014 – 4 O 343/13 – festgestellt, dass es rechtmäßig ist, wenn Bankkunden die derzeitige Niedrigzinsphase nutzen wollen.

Durch einen wirksamen Widerruf können Sie sich aus ihrem alten Darlehensvertrag lösen und durch den Abschluss eines neuen Vertrags ebenfalls von den aktuellen Niedrigzinsen – bei zehnjähriger Vertragslaufzeit ist ein entsprechender Darlehensvertrag derzeit auch mit einer Verzinsung von nur knapp zwei Prozent möglich – profitieren. Suchen Sie in jedem Fall vor dem Widerruf eine günstige Anschlussfinanzierung und verschweigen Sie dort nicht, dass Sie sich aus ihrem aktuellen Vertrag per Widerruf lösen wollen.

Die Überprüfung der Widerrufsmöglichkeit lohnt sich auch, wenn Sie das gewährte Darlehen bereits vorzeitig, vor der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt haben. In einem solchen Fall muss der Darlehensnehmer nämlich normalerweise auch eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Bankinstitut entrichten. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt aber bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet, kann sie Ihnen unter Umständen wieder erstattet werden.

Wie kann es zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kommen?
An eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung bestehen hohe Anforderungen. Insbesondere muss diese dem Verbraucher verdeutlichen, dass er den abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen, schriftlich, aber ohne einen genaueren Grund widerrufen kann. Dabei ist auch über den Beginn der Widerrufsfrist zu informieren.

Aufgrund dieser hohen Anforderungen hatte der Gesetzgeber den Banken Musterformulare für die Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. In der Praxis haben Bankinstitute aber häufig eigene Widerrufsbelehrungen benutzt, bei denen sie von den Formulierungen des Gesetzgebers abgewichen sind und Fehler gemacht haben. So ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg im Juni des Jahres 2014, dass ca. 80 % der von ihr untersuchten Darlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen.

Solche Fehler entstehen besonders durch:

  •     die Verwendung veralteter Muster,
  •     eine falsche Fristbelehrung,
  •     den fehlenden Hinweis auf die Rechtsfolgen der Widerrufsbelehrung und
  •     ergänzende, verwirrende und unverständliche Formulierungen.

Darlehensverträge, bei denen das Bankinstitut eine Musterbelehrung des Gesetzgebers verwendete (die übrigens teilweise auch fehlerhaft waren), können nicht widerrufen werden, selbst bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Die Überprüfung einer Widerrufsbelehrung auf ihre Wirksamkeit hin erfordert aus diesen genannten Gründen, dazu geltenden Ausnahmen und der gewachsenen, breiten Rechtsprechung, ein besonderes Fachwissen und ist in der Regel nicht ohne einen anwaltlichen Beistand zu leisten.

Rechtsfolgen des Widerrufs
Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren. Das bedeutet für Sie, dass sie dem Bankinstitut das gewährte Darlehen in voller Höhe zurückzahlen müssen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie sich entweder um eine Anschlussfinanzierung bemühen oder das Darlehen aus eigenen Mitteln ablösen können. Die Bank als Darlehensgeber wiederum muss Ihnen als Gegenleistung alle bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückerstatten.

Zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen. Wir werden gemeinsamen prüfen, ob die im Darlehensvertrag festgehaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und ob Ihnen ein Anspruch gegen Ihr Bankinstitut auf Erstattung bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen zusteht.

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