Bereits ausführlich haben wir über die unrechtmäßige Bereichung verschiedener Bankinstitute berichtet, die über Jahre Bearbeitungsgebühren von ihren Kunden abrechneten. Auf diese bezahlten „Gebühren“ haben Sie als Kunde nach Beachtung bestimmter Verjährungsfristen durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs einen Rückzahlungsanspruch.
Anders als die Industrie, wo bei einem Fabrikationsfehler geradezu selbstverständlich und souverän eine Rückrufaktion angesetzt wird und Schäden behoben werden, agieren die Bankinstitute.
Von Seiten der Banken gibt es keine Benachrichtigung an geschädigte Kunden. Banken warten dagegen still auf die Verjährung Ihrer Herausgabeansprüche. Die meisten Ansprüche der unrechtmäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren verjähren zum Ende des Jahres 2014.
Ergreifen Sie ihre Rechte und holen Sie sich ihr Geld zurück!
RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht