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Hohe Dispozinsen bei Überziehung des Kontos

Schon wieder macht die Arbeitsweise der Banken negative Schlagzeilen – Stiftung Warentest hat am 17.09.14 in der Zeitschrift „Finanztest“ mit den hohen Dispozinsen verschiedener Banken abgerechnet.

Besteht keine andere Absprache darf ein Bankkunde sein Girokonto nicht überziehen. Üblicherweise haben die Banken mit ihren Kunden aber die Möglichkeit einer begrenzten Überziehung des Kontos vereinbart, der so genannte Dispositionskredit, häufiger auch Dispokredit oder Dispo. In der Regel kann der Kunde so weitere zwei bis drei Monatsgehälter mehr von seinem Konto abbuchen. Für eine solche Belastung des Kontos verlangt eine Bank dann aber einen Dispozins. Wer darüber hinaus auch noch diesen vereinbarten Dispokredit überzieht, muss Überziehungszinsen mit noch höheren Prozentpunkten gegenüber dem Dispozins zahlen.

Nach der von Stiftung Warentest angestellten Untersuchung veröffentlichen nur sehr wenige Geldhäuser ihren gängigen Dispozins im Internet. Kunden soll gerade keine Vergleichsmöglichkeit zu anderen Banken gegeben werden. Insgesamt bemängelt Stiftung Warentest die durchgängig horrenden Dispozinsen die im Durchschnitt bei 10,65 % liegen. Dabei wäre es den Bankhäusern zurzeit sogar sehr leicht möglich diese Zinssätze zu verringern. Sie selbst können sich nämlich umgekehrt, durch die Senkung des EZB-Leitzinses, zu historisch niedrigen 0,05 Prozent Geld leihen.

Andere Banken hingegen versuchen Kunden gerade durch niedrige Dispozinsen anzulocken. Der so entgangene Gewinn wird dann aber durch hohe Kontoführungsgebühren wieder eingefahren, so die Feststellung von Stiftung Warentest.

RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht

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