ZÜRICHZINS ist nach eigenen Angaben ein Produkt von Coltène/Whaledent AG. Colténe gilt laut Angaben der Webseite als weltweit renommierter Hersteller dentaler Medizinprodukte. Nach eigenen Angaben haben sie eine weltweit agierendes Qualitätsmanagementteam, dass nach Angaben der Betreiber sicherstellt, alle Produkte auf dem aktuellen Stand hinsichtlich der Anforderungen an Medizinprodukte zu halten.
Warum hat die BaFin am 15.12.2022 eine Verwarnung gegen die zuerichzins.com veröffentlicht?
Die BaFin stelle gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die ZürichZins mit angegebenem Geschäftssitz in Thalwil, Schweiz, keine Erlaubnis habe Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu betreiben. Die Inhalte auf der von der ZürichZins betriebenen Webseite zuerichzins.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, gäben Anlass zur Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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