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BaFin ermittelt gegen „Zinsfox“!

zins-fox.com ist eine Plattform, die ihren Kunden laut den Angaben der BaFin Festgeldverträge anbietet.

Warum hat die BaFin am 05.02.2024 eine Warnung veröffentlicht?

Die Finanzaufsicht BaFin warnt in ihrem Beitrag vom 05.02.2024 vor Angeboten der „Zinsfox“. Nach ihren Erkenntnissen würde das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen anbieten. Zudem würden über die Website zins-fox.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Zinsfox würde bislang die Website zinsfox.com nutzen, zu der die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA nach Informationen der Bafin eine Warnmeldung veröffentlicht habe.

Rechtslage

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

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