kingdom-investments.io ist eine Handelsplattform. Sie bieten ihren Kunden laut eigenen Aussagen mehr als 150 Handelsinstrumente, gute Konditionen, einen persönlichen Account-Manager, eine schnelle Ausführung, die Möglichkeit über Desktop und Mobiltelefon aktiv zu sein und zuletzt einen Schutz vor negativem Saldo.
Warum hat die BaFin am 07.02.2023 eine Warnung veröffentlicht?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die A.K.P.U Group LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis habe Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu betreiben. In einer früheren Version der Seite kingdom-investments.io sei als verantwortlicher Betreiber vor Kurzem noch die Gesellschaft Bright Space Ltd., Seychellen, aufgeführt worden, die ebenso wenig im Besitz der oben genannten Erlaubnis sei.
Wie der BaFin zudem bekannt geworden ist, wurden bzw. werden (ehemalige) Kunden der Plattform investkingdom.co an kingdom-investments.io weitervermittelt. In diesem Zusammenhang sei die BaFin, ebenfalls auf die Website kims-ltd.co aufmerksam geworden. Besucher dieser Seite werden laut der BaFin von dort aus weitergeleitet auf die Website kims-ltd.co.uk der Gesellschaft Kingdom Investments Management Limited, die laut der BaFin bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registriert ist. Es liegen jedoch laut der BaFin keine Anhaltspunkte vor für eine tatsächliche Zusammenarbeit der Kingdom Investments Management Limited mit den Betreibern der Plattform kingdom-investments.io oder der Seite kims-ltd.co; vielmehr dürfte es sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Kingdom Investments Management Limited handeln.
Die FCA warnt, laut der BaFin, auf ihrer Website davor, dass ein Klon der Kingdom Investments Management Limited tätig ist. In diesem Kontext werden von der FCA explizit die Seiten investkingdom.net und investkingdom.co genannt. Die Inhalte auf der Website kingdom-investments.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, geben der BaFin Anlass zur Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten würden.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Unser Angebot für Sie
Privatanleger wenden sich an uns, wenn sie Probleme aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts haben. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen die bestmögliche Aufklärung zu diesem Themenbereich zu liefern. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir Gewähren Ihnen unsere Unterstützung.
Ihr Ansprechpartner: