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BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website zinsqurve.de!

zinsqurve.de ist zum aktuellen Zeitpunkt (22.03.2023) nicht erreichbar.

Warum veröffentlichte die BaFin am 17.03.2023 eine Warnung?

Die „Zinsqurve Navellier & Associates, Inc“ biete, laut der BaFin, Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Website zinsqurve.de u.a. angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten sowie weitere Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte an. Die BaFin stelle klar, dass die Gesellschaft keine Erlaubnis dazu habe. Im Impressum der Website zinsqurve.de werde die Firmierung und Anschrift der Navellier & Associates Inc., 1 East Liberty, Suite 504 Reno, Nevada 89501, USA, verwendet. Dadurch werde, so die BaFin, der Eindruck erweckt, dass ein Zusammenhang mit der Navellier & Associates Inc. bestehe, würde. Dies treffe nach aktuellem Erkenntnisstand der BaFin nicht zu.

Rechtslage

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

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