Mehr Infos

BGH Entscheidung zur Aufklärungspflicht einer Bank über erhaltene Provisionen

Nach Entscheidung des BGH (XI ZR 204/12) vom 24.09.2013 muss eine Bank, die einem Kunden in einem Anlageberatungsgespräch Wertpapiere, für die sie als Kommissionärin (selbstständiges Unternehmen, dass Wertpapiere eines Emittenten gegen eine Provision verkauft) tätig ist, über diesen Umstand aufklären.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Beratungsvertrag mit dem Kunden, der selbstständig abschätzen soll, warum die Bank eine Empfehlung abgibt und wie viel sie selbst daran verdient. Nur so kann der Interessenkonflikt der Bank offen gelegt werden.

Exkurs: Diese – für den Kunden – versteckten Provisionen nennt man Rückvergütung oder auch Kick-Back, zu denen sich eine umfängliche Rechtsprechung gebildet hat. Unter einer Rückvergütung versteht man mal also die umsatzabhängige Provision, die eine Bank bei erfolgreicher Anlagevermittlung eines Kunden von der Anlagegesellschaft erhält. Abzugrenzen ist diese Zahlung von einer im Regelfall nicht aufklärungsbedürftigen Innenprovision, die aus dem Anlagevermögen direkt gezahlt wird.

Gegen die beratende Bank ergeben sich Schadensersatzansprüche
Im vorliegenden Fall hatte die Bank nach erfolgreicher Kapitalanlage einer Kundin von dieser für die Ausführung eine Ordergebühr in Höhe von 0,7% gefordert. Zusätzlich hatte sie aber auch eine Vertriebsgebühr seitens der Anlagegesellschaft in Höhe von 3% erhalten, die sie nicht offen legte.

Als die Anlegerin ihre Wertpapiere später mit Verlust verkauft, verklagte sie die beratende Bank auf Schadenersatz in Höhe ihres finanziellen Verlusts (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis

RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht

Mehr
Wir kooperieren mit advocado

Als Teil des advocado-Qualitätsnetzwerks gehören wir zu den derzeit rund 350 ausgewählten Kanzleien, die besonders durch eine einwandfreie Beratung sowie zufriedene Mandanten überzeugen. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieses Netzwerks zu sein! Damit stellen wir uns bereits jetzt auf die zukünftigen Erwartungen unserer Mandanten ein.

advocado bietet ausgezeichnete Beratung von

 

erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem juristischen Anliegen. Die sichere Online-Plattform ermöglicht u. a. eine einfache und flexible Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, die Beratung und Vertretung im Streitfall sowie eine komfortable Zahlungsabwicklung. Die regelmäßigen Kontrollen und Zertifizierungen der Partner-Anwälte zeugen von der besonderen Qualität der auserlesenen Kanzleien.

Für unsere Mandanten eröffnen sich durch die Zusammenarbeit zusätzliche Möglichkeiten, um mit uns zu kommunizieren. Profitieren Sie z. B. von einem komfortablen Videochat, der Erreichbarkeit rund um die Uhr sowie einem sicheren Dokumentenupload über advocado – probieren Sie es gern einmal aus.

Beste Grüße aus Ihrer Kanzlei

© 2023 kraul-vondrathen.de