Bisher haben Bankkunden für einen Verbraucherkredit neben den Zinsen auch eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr an die Bank bezahlt. Möglich gemacht hat das bisher eine vorgefertigte Vertragsklausel in den Bankverträgen.
In seiner Entscheidung vom 14.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) nunmehr festgestellt, dass diese Klauseln unwirksam sind, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen (§ 307 I S.1, II Nr.1 BGB).
Das bedeutet: Kunden haben einen Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung dieser Bearbeitunggebühr.
Während die Verbraucherzentrale des Bundesverbands mit hohen Rückforderungen solcher Bearbeitungsgebühren seitens der Kunden rechnet, glaubt der Bankenfachverband nicht an eine große Anspruchswelle. In der Praxis sollen Banken schon länger keine Bearbeitungsgebühren mehr eingenommen haben. Nach Meinung der Verbraucherzentrale müssten Kunden bei einem künftigen Verbraucherkredit auch nicht mit höheren Zinsen, als Ausgleich für die entfallene Bearbeitungsgebühr, rechnen.
RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht