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Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2023

| Im Monat August 2023 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: | 

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.8.2023
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.8.2023
  • Gewerbesteuerzahler:8.2023 (16.8.2023*)
  • Grundsteuerzahler: 8.2023 (16.8.2023*)

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. 

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 18.08.2023 (21.8.2023*). Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt. 

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2023 am 29.08.2023. 

* Gilt für Bundesländer, in denen der 15.8.2023 (Mariä Himmelfahrt) ein Feiertag ist.

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