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BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website coinpark.one!

coinpark.one ist eine Webseite, die ihre Kunden nach Angaben auf ihrer Webseite ermöglicht in unterschiedliche Kryptowährungen zu investieren. Darüber hinaus bieten sie gemäß den Angaben auf ihrer Webseite „Lock-up mining“ an.

Warum hat die BaFin am 20.07.2023 eine Warnung veröffentlicht?

Die Finanzaufsicht BaFin warnt, in ihrem Beitrag vom 20.07.2023 vor der Website coinpark.one. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet der Betreiber von coinpark.one ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website tritt der Betreiber, gemäß der BaFin, lediglich unter der Bezeichnung Coinpark auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird, wie die BaFin schreibt, nicht angegeben. Es werde lediglich pauschal auf angebliche Büros in einigen ostasiatischen Ländern verwiesen. Bei der Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden gelte hingegen US-amerikanisches Recht.

Rechtslage

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

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