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Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2022

| Im Monat August 2022 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: | 

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.08.2022
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 10.08.2022
  • Gewerbesteuer: 15.08.2022 (16.08.2022 in Bundesländern mit Feiertag Mariä Himmelfahrt)
  • Grundsteuer: 15.08.2022 (16.08.2022 in Bundesländern mit Feiertag Mariä Himmelfahrt)

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.08.2022 (16.08.2022 in Bundesländern mit Feiertag Mariä Himmelfahrt). Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt. 

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden

Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2022 am 29.08.2022.

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