| Soll die Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals erteilt werden, muss der Eigentümer des Denkmals in einer nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung darlegen, dass es ihm wirtschaftlich unzumutbar ist, das Kulturdenkmal zu erhalten. |
Diese Berechnung muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg alle relevanten Faktoren berücksichtigen. Dem Eigentümer ist nach Ansicht der Richter grundsätzlich zuzumuten, das Denkmal zu erhalten, wenn er nicht substanziiert dargelegt hat, dass er das Denkmal nicht zu einem angemessenen Kaufpreis an einen zur Erhaltung bereiten Käufer veräußern kann.
Quelle | VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2019, 1 S 2984/18, Abruf-Nr. 214113 unter www.iww.de.