| Die Bundesregierung will die Gesetzesregelungen im Gebäudeenergie-Bereich vereinfachen. Dazu will sie das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz, dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), zusammenführen. |
Künftig soll für den Neubau von Gebäuden ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind.
Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sollen laut Regierung weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Dazu soll der Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – begrenzt werden. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Nach den Vorstellungen der Regierung werde durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.
Neben der Entbürokratisierung setze man so auch die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Zudem integriere man die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht, heißt es in dem Entwurf weiter. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten dabei fort.
Der Bundesrat regt in einer Stellungnahme zahlreiche detaillierte Änderungen am Gesetzestext an, eine Gegenäußerung will die Bundesregierung nachreichen. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen.
Quelle | Gesetzesentwurf der Bundesregierung (19/16716)