Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 21.08.2020 mitteilte, stellt sie klar, dass die oben genannten Unternehmen über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten verfügen und nicht der Aufsicht der BaFin unterstehen.
Die Wagencia Deutschland, die Consult-it OHG sowie die Binnewies Unternehmensberatung GmbH werben für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“. Interessierte sollen den Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.
Die Treuhandmanager riskieren, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen.
Betroffenen Kunden, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückerstattung der von ihnen geleisteten Geldbeträge haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Nutzen Sie dafür die Eingabe „Jetzt Rechtsberatung starten!“
Unsere Erfahrung/das leisten wir für Sie:
Für betroffene Kunden kann über die Durchsetzung von eventuellen Schadensersatzansprüchen wegen Teilnahme der oben genannten Unternehmen an etwaig unerlaubter Handlungen Dritter eventuell eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Geldzahlungen unserer Mandanten retten.
✔ KostenloseErsteinschätzung zu Ihrem Fall
✔ Kosten fallen nur an, wenn Sie uns in Ihrer Angelegenheit mandatieren
Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Es ist zu empfehlen, dass sich betroffene Kapitalanleger an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.