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Sicher Bezahlen-DE GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 27.08.2020 mitteilte, stellt sie klar, das die Bezahlen-DE GmbH über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten verfügt und nicht der Aufsicht der BaFin untersteht.

Die Sicher Bezahlen-DE GmbH, deren tatsächlicher Sitz und Verantwortliche nicht festzustellen sind, bietet ausweislich des anonym registrierten Internetauftritts unter www.sicherbezahlen-de.com eine Zahlungsabwicklung bei Kaufverträgen (unter anderem Autokauf) dergestalt an, dass Gelder zur auftragsgemäßen Weiterleitung an Verkäufer entgegengenommen werden.

Die beschriebene Zahlungsabwicklung stellt das erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten dar. Die BaFin ermittelt bislang gegen Unbekannt. Der unerlaubte Betrieb in Deutschland verstößt gegen den Erlaubnisvorbehalt nach § 10 Absatz 1 ZAG.

Betroffenen Kunden, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückerstattung der von ihnen geleisteten Geldbeträge haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Unsere Erfahrung/das leisten wir für Sie:

Für betroffene Kunden kann über die Durchsetzung von eventuellen Schadensersatzansprüchen wegen Vornahme von etwaig unerlaubten Handlungen durch die Bezahlen-DE GmbH eventuell eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Geldzahlungen unserer Mandanten retten.

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Ihr Ansprechpartner:

Dimitri Mass, LL.M.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: +49 511 270915-0

info(at)kraul-vondrathen.de

Es ist zu empfehlen, dass sich betroffene Kapitalanleger an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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