Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 27.08.2020 mitteilte, stellt sie klar, das die Bezahlen-DE GmbH über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten verfügt und nicht der Aufsicht der BaFin untersteht.
Die Sicher Bezahlen-DE GmbH, deren tatsächlicher Sitz und Verantwortliche nicht festzustellen sind, bietet ausweislich des anonym registrierten Internetauftritts unter www.sicherbezahlen-de.com eine Zahlungsabwicklung bei Kaufverträgen (unter anderem Autokauf) dergestalt an, dass Gelder zur auftragsgemäßen Weiterleitung an Verkäufer entgegengenommen werden.
Die beschriebene Zahlungsabwicklung stellt das erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten dar. Die BaFin ermittelt bislang gegen Unbekannt. Der unerlaubte Betrieb in Deutschland verstößt gegen den Erlaubnisvorbehalt nach § 10 Absatz 1 ZAG.
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