uuexpro.com ist eine Handelsplattform, die ihren Kunden die Investition in Kryptowährungen anbietet.
Warum hat die BaFin am 13.01.2023 eine Warnung veröffentlicht?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die UUEX keine Erlaubnis habe Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen hat zu betreiben. Die Inhalte auf der von der UUEX betriebenen Website uuexpro.com gäben der BaFin Anlass zur Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreiben würde.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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