Kryptod.com ist eine Handelsplattform, die nach eigenen Angaben und Angaben der BaFin mit fixen Spreads und Differenzkontrakte (CFDs) wirbt. Darüber hinaus bietet die Plattform ihren Kunden an in natürliche Ressourcen (Metalle), Aktien, Indizes , Kryptowährungen und Forex zu investieren.
Warum hat die BaFin am 3.01.2023 eine Warnung veröffentlicht?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Kryptod (Europe)Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto HoldingLtd., London, Vereinigtes Königreich, eine Erlaubnis nach dem KWG haben würden, um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu betreiben . Die auf der Website kryptod.com veröffentlichte Behauptung einer Lizenz der FCA lasse sich nicht bestätigen. Die Inhalte auf der Website kryptod.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, würden die Annahme rechtfertigen, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten würden.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Unser Angebot für Sie
Privatanleger wenden sich an uns, wenn sie Probleme aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts haben. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen die bestmögliche Aufklärung zu diesem Themenbereich zu liefern. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir Gewähren Ihnen unsere Unterstützung.
Ihr Ansprechpartner: