skysailbit.com ist eine Plattform für Kryptowährungen. Laut eigenen Angaben bieten die Betreiber der Webseite Krypto- Mining an. Hierfür geben sie an Miner bzw. Mining Equipment zu vermieten. Darüber hinaus bieten sie an die daraus resultierenden Energiekosten zu übernehmen.
Warum hat die BaFin am 27.01.2023 eine Warnung veröffentlicht?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Skysailbit Inc., Betreiberin der Website skysailbit.com, keine Erlaubnis habe nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen zu erbringen . Die Skysailbit Inc. habe der BaFin zu folge auch keine Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Als Geschäftssitz gebe die die Skysailbit Inc. lediglich München an, ohne aber die Adressangabe näher auszuführen. Es werde der BaFin zur Folge wahrheitswidrig eine Eintragung ins Handelsregister behauptet und eine Lizensierung durch nicht die BaFin suggeriert. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Dokumente sind Fälschungen und stammen laut der BaFin nicht von der BaFin selbst. Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, gäben Anlass zur Annahme, dass die Skysailbit Inc. unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und/oder Zahlungsdienste in Deutschland anbieten würde.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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