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Warum veröffentlichte die BaFin am 19.01 eine Warnung?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform vrdown.com keine Erlaubnis habe Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu betreiben. Hinweise auf den Geschäftssitz bzw. die Geschäftsadresse lassen sich, laut der BaFin, der beschriebenen Website ebenso wenig entnehmen wie ein Impressum. Die Inhalte auf der Website vrdown.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, geben der BaFin Anlass zur Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten würden.
Rechtslage
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
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