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Team

Unsere Kanzlei berät mit fünf Berufsträgern und angeschlossenem Anwaltsnotariat seit vielen Jahren private und gewerbliche Mandanten. Dabei eröffnen wir unseren Mandanten neben der persönlichen Rechtsberatung auch die Möglichkeit einer Online-Beratung.

Unsere Anwälte
Eduard Kraul (Sozius)

Eduard Kraul ist insbesondere als Notar a.D. Ansprechpartner in allen Beurkundungsfragen. Zudem berät er vor allem mittelständische Unternehmen in handels- und gesellschaftlichen Fragen und steht Ihnen bei allen wirtschafts- sowie erbrechtlichen Fragen zur Seite.

Beruflicher Werdegang

Im Jahre 1970 begann er das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Leibniz Universität Hannover. Ab 1971 folge das Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. 1980 wurde Eduard Kraul zum Rechtsanwalt in Hannover bestellt. Seine Bestellung zum Notar folgte im Jahr 1997 in Hannover.

Mitgliedschaften
  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover
  • Deutsch-brasilianische Juristenvereinigung
Rolf-Peter von Drathen (Sozius)
Rolf-Peter von Drathen berät Sie in allen straf- und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie im Verkehrs-, Miet- und Familienrecht. Seine besondere Kenntnis im Bereich des Strafrechts zeichnet sich durch den Erwerb des Fachanwaltstitels für Strafrecht aus, der ihm 1999 verliehen wurde.
Beruflicher Werdegang

Bevor er das Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen hat, absolvierte er von 1973 bis 1975 eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Ab 1976 begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. 1986 wurde er in Hannover zum Rechtsanwalt zugelassen.

Mitgliedschaften
  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Verkehrsanwälte Hannover e.V.
  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover
  • Vereinigung Niedersächsicher und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Christiane Kraul

Christiane Kraul ist im Bereich Familien- und Mietrecht tätig.

Beruflicher Werdegang

Sie studierte ab 1974 Rechtswissenschaften an der Georg-Agust-Universität Göttingen bis sie im Jahr 1982 ihre Zulassung zur Rechtsanwältin in Hannover erhalten hat.

Dimitri Mass, LL.M. (Sozius)
Dimitri Mass ist Ihr Rechtsanwalt für alle gesellschafts–, erb- und bank- sowie kapitalanlagerechtlichen Angelegenheiten sowie Notar mit dem Amtssitz in Hannover. Seine besondere Expertise zeigt er u.a. durch die Veröffentlichungen von Aufsätzen in bekannten Fachzeitschriften. Besonders am Herzen liegt ihm das Bank- und Kapitalmarktrecht. Durch die Bearbeitung zahlreicher Fälle und die Aneignung vertieften Wissens, insbesondere durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs, hat er auch diesen Bereich zu seiner Spezialität gemacht. Seinen weiteren Schwerpunkt stellt auch Steuergestaltung dar.
Beruflicher Werdegang

Im Jahre 1998 begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität in Hannover. Daneben absolvierte er erfolgreich im Jahr 2003 den Ergänzungsstudiengang „Wirtschaftsstrafrecht“ an der Universität Osnabrück (LL.M.). Seit 2008 ist Dimitri Mass als Rechtsanwalt in Hannover zugelassen. Er hat den Fachanwaltslehrgang im Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich abgeschlossen. Ferner hat er den Grundlagenkurs Notariatspraxis absolviert und bestanden.

Mitgliedschaften
  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV
  • Akademischer Börsenverein Hannover e.V.
Veröffentlichungen
  • „Der tarifungebundene Arbeitgeber – Regelungsmacht und Regelungsgrenzen in Vergütungsfragen“, in „Der Betrieb“ vom 30.04.2015 , Heft 18, Seite 1043 – 1049 (mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Kammerer)
  • „Ist die Praxis der Bausparkassen, zuteilungsreife und nicht voll angesparte Bausparverträge zulasten der Bausparer zu kündigen, rechtmäßig?“, in „Verbraucher und Recht (VuR)“ vom 01.08.2016 (mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Kammerer und stud. iur. Florian Specht)
  • „Kosten der Mitarbeitervertretung – Beauftragung eines Sachverständigen: Urteil mit Leitsätzen und Anmerkung (KAG Hamburg, Urteil vom 14.04.2015 – 1 MAVO 25/15)“, in „Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung (ZMV)“, Heft 4/2016, S.222 (mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Kammerer)
Besonders möchten wir auf unsere Online-Beratung hinweisen.

Um schnelle Hilfe zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, rechts auf das blaue Feld zu klicken, um die Rechtsberatung jetzt zu starten.

Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern gewährleisten wir eine umfassende interdisziplinäre Beratung unserer Mandanten. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der Werner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Daimlerring 3, 31135 Hildesheim.

Damit Sie uns und unsere rechtlichen Fähigkeiten auch bei einer reinen Fernkommunikation kennenlernen, bieten wir Ihnen stets eine vorherige, kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems an. Dabei erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Gesetzeslage und besprechen ein juristisches Vorgehen sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Im Anschluss entscheiden Sie allein, ob Sie unsere rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.

Bei unserer Arbeit greifen wir auf verschiedene juristische Datenbanken und eine umfangreiche Bibliothek zurück, was uns erlaubt, die aktuellste Literatur und Rechtsprechung zu berücksichtigen. Damit ist eine Rechtsberatung auf einem qualitativ hohen Niveau sichergestellt.

Wir bieten Ihnen Leistungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei sind unsere Preise transparent und unsere Arbeit diskret. In erster Linie liegen uns die Mandanten und ihre Probleme am Herzen. Wir wollen rechtliche Probleme lössen, anstatt neue zu schaffen. Die Inanspruchnahme von Rechtsberatung hat meist keinen positiven Hintergrund. Die Menschen, die auf uns zu kommen, befinden sich in unterschiedlichen, meist schwierigen Situationen. Durch unsere jahrelange Erfahrung haben wir gelernt, mit der Vielfältigkeit unseres Mandantenkreises umzugehen und uns auf die Menschen einzustellen. Unser Ziel ist es, nicht nur Rechtsprüfung und -beratung durchzuführen, sondern ein persönliches Rechtsanwalts-Mandantenverhältnis aufzubauen, in dem Ihre Interessen als Mandant beachtet und Sie an sämtlichen Vorgehensweisen beteiligt werden. Dabei sind Transparenz, effektives Arbeiten und Leistungsfähigkeit unser Markenzeichen.

Mit unseren Kenntnissen und Fähigkeiten versuchen wir, in jedem Zeitpunkt der Mandatsbearbeitung, eine sachgerechte Lösung zu finden. Unsere Kompetenz zeichnet sich dadurch aus, die Interessen unserer Mandanten unter Einsatz unseres rechtlichen Gespürs und der Kenntnisse effektiv zu vertreten. Wir sind nicht nur in der Lage, festzustellen, welche Rechte Sie haben, sondern können diese auch durchsetzen. Wir wenden Rechtsvorschriften an, wobei wir natürlich die sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen. Neben einer breiten Praxisfähigkeit besitzen wir Basiswissen und eine gute Arbeitsmethodik um über unsere Interessenschwerpunkte hinaus, unbekannte Rechtsprobleme zu lösen. Dabei hat jede/r einzelne Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ein ausgezeichnetes Judiz entwickelt, also ein Gefühl dafür, wie bestimmte Rechtsfragen zu beantworten sind. Dies ist sowohl außergerichtlich als auch im Prozess sehr hilfreich, um auch auf unerwartete Situationen reagieren sowie bei Konfrontationen agieren zu können. Dabei bleiben wir jederzeit unabhängig von äußerem Einfluss. Wie § 1 Abs. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) anordnet, schützen wir Sie vor Rechtsverlusten, begleiten Sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend, bewahren Sie vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern Sie gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machüberschreitungen ab – und das alles im Rahmen von Recht und Gesetz.

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