| Das Oberlandesgericht (OLG) OLG Frankfurt a. M. hat entschieden: Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegen die Mutter können die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter rechtfertigen. |
Mutter hatte das alleinige Sorgerecht
Die geschiedenen Eltern haben zwei neun und fünf Jahre alte Kinder. Diese leben seit der Trennung der Eltern bei der Mutter. Gegen den Vater bestanden Näherungs- und Kontaktverbote. Auf Antrag der Mutter wurde ihr die alleinige elterliche Sorge übertragen. Hiergegen richtete sich eine – erfolglose – Beschwerde des Vaters.
Es sind alle für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen: Hier gibt es zwischen den Eltern keine tragfähige soziale Beziehung. Der Vater hat die Mutter körperlich angegriffen und verletzt und sie wiederholt mit dem Tode bedroht. Der Mutter ist es unzumutbar, sich mit dem Vater regelmäßig in sorgerechtlichen Fragen abzustimmen.
Kindeswille zu beachten
Der Wille der Kinder, die sich auch für das alleinige Sorgerecht der Mutter ausgesprochen haben, ist zu beachten. Mildere, gleich effektive Mittel, als eine Übertragung der elterlichen Sorge allein auf die Mutter, gibt es hier nicht.
Quelle | OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.9.2024, 6 UF 144/24, Abruf-Nr. 244079 unter www.iww.de
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