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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab 1.1.2025 gilt das erweiterte Meldeverfahren

| 2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die bisherige papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgelöst. Zum 1.1.25 ist das eAU-Verfahren weiterentwickelt worden. Es gibt folgende Neuerungen: |

  • Zeiten von stationären Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen werden in das eAU-Verfahren integriert.
  • Tatsächliches Entlassdatum aus einer stationären Krankenhausbehandlung wird proaktiv gemeldet, ohne dass der Arbeitgeber das Datum erneut anfordert (wenn zuvor ein voraussichtliches Entlassdatum gemeldet wurde).
  • Teilstationäre Krankenhausbehandlungen werden ohne Aufnahme- und Entlassdatum gemeldet.
  • Privatärztlich oder von einem ausländischen Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit wird gemeldet, wenn diese der Krankenkasse nachgewiesen wurde.
  • AU-Daten werden bei einem Wechsel der Krankenkasse an die neu zuständige Krankenkasse weitergeleitet, wenn die AU über den Wechselzeitpunkt hinaus besteht.

Stornierte AU-Daten werden berichtigt (z. B. bei Beanstandungen), der Arbeitgeber erhält aktiv eine Rückmeldung mit den berichtigten Daten.

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