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Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 08/2024

| Im Monat August 2024 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 12.8.2024
  • Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 12.8.2024
  • Gewerbesteuerzahler: 15.8.2024
  • Grundsteuerzahler: 15.8.2024

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.8.2024 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 19.8.2024 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat August 2024 am 28.08.2024.

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