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Die BaFin ermittelt gegen den Betreiber von coine-apr.com!

Zum aktuellen Zeitpunkt (12.04.2023) ist die Webseite coine-apr.com nicht erreichbar.

Warum hat die BaFin am 06.04.2023 eine Warnung veröffentlicht?

Die BaFin äußert auf ihrer Webseite den Verdacht, dass die Coine-eo Exchange Technology Limited auf der Website coine-apr.com unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würde.

Rechtslage

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Unser Angebot für Sie

Privatanleger wenden sich an uns, wenn sie Probleme aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts haben. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen die bestmögliche Aufklärung zu diesem Themenbereich zu liefern. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir Gewähren Ihnen unsere Unterstützung.

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Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
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