Mehr Infos

SELBSTSCHUTZMASSNAHMEN EINES GESCHÄFTSFÜHRERS WÄHREND DER WIRTSCHAFTLICHEN SCHIEFLAGE SEINER GMBH

Sobald eine GmbH Zahlungsunfähigkeit aufweist, hat der Geschäftsführer umgehend einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Theorie klingt hierbei einfacher als die Praxis. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei verspäteter Insolvenzantragsstellung der Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden kann. Die Konsequenzen sind der betroffenen Person in diesem Moment meist nicht bewusst, jedoch bringen sie erhebliche Konsequenzen mit sich. Es gibt in der Tat einige Grundsätze, mit denen man die Haftungsansprüche vorbeugen kann.

Zunächst wäre hierbei die Liquiditätsbeobachtung von Bedeutung. Der Geschäftsführer sollte selbstverständlich über die Liquidität seines Unternehmens im Bilde sein, denn dies ist selbst außerhalb einer Krisensituation unabdingbar. Sollten sich die ersten Zahlungsprobleme herauskristallisieren, muss die Liquiditätsbeobachtung umgehend intensiviert werden, um herauszufinden, ob es sich lediglich um eine Zahlungsstockung oder bereits um Zahlungsunfähigkeit handelt.

Es gibt hierbei zwei Arten der Feststellung. Zum einen handelt es sich um die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aus der Perspektive vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (sog. ex-ante Sicht). Bei dieser Betrachtungsweise kommt es darauf an, was vor dem Handeln erkennbar war. Zahlungsunfähigkeit liegt nämlich dann vor, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt bereits eine Liquiditätslücke entsteht, die innerhalb der nächsten drei Wochen voraussichtlich auf 10 % oder mehr ansteigen wird. Gleiches gilt, sofern die Zahlungslücke auch nicht innerhalb von drei Wochen unter 10 % zurückgeführt werden kann. Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen der Zahlungseinstellung und der Zahlungsstockung in drei Etappen, wobei als Erstes die Erstellung einer Liquiditätsbilanz erfolgen muss. Im Anschluss folgt die zweite Etappe, worunter man die Erarbeitung eines kurzfristigen Liquiditätsplans versteht. Die dritte Etappe spiegelt sich sodann in der mittelfristigen Liquiditätsbetrachtung wieder.

Bei einer Liquiditätsbilanz wird ermittelt, ob bereits eine Unterdeckung der Liquidität vorliegt. Hierbei werden die zum Stichtag vorhandenen liquiden Mittel (Aktiva), insbesondere Bankguthaben, Barmittel, Schecks und ähnliches, den an diesem Tag fälligen Verbindlichkeiten (Passiva) gegenübergestellt. Wichtig ist, dass die Verbindlichkeiten, welche gestundet oder noch nicht eingefordert worden sind, außer Betracht gelassen werden. Sollte sich aus der Gegenüberstellung eine Liquiditätslücke aufzeigen, egal welche Größe diese aufweist, muss ein kurzfristiger Liquiditätsplan erarbeitet werden. In diesem wird geprüft, ob die Lücke innerhalb der nächsten drei Wochen 10% oder mehr betragen wird. Nur wenn die Überprüfung ergibt, dass tatsächlich eine Liquiditätslücke besteht, muss ein Liquiditätsplan auf realistischen Annahmen entwickelt werden. Sofern der Liquiditätsplan zum Ablauf der drei Wochenfrist eine Unterdeckung von 10% oder mehr aufweist, wird Zahlungsunfähigkeit vermutet. Diese Vermutung kann lediglich mit einem mittelfristigen Liquiditätsplan widerlegt werden, sofern die Unterdeckung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten beseitigt wird. Allerdings muss dieses Abwarten den Gläubigern auch zumutbar sein.

Eine andere Sichtweise zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit, ist die sogenannte ex-post Sicht. Bei dieser Betrachtung werden hingegen auch die erst nachträglich erkennbar gewordenen Fakten mitberücksichtigt. Diese Betrachtungsweise nimmt der Insolvenzverwalter vor, denn er darf die Zahlungsunfähigkeit seit einem bestimmten Zeitpunkt auch durch Indizien darlegen bzw. beweisen. Da Zahlungsunfähigkeit gem.   § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO bereits bei Zahlungseinstellung besteht, handelt es sich bei dieser Feststellungsweise um die wenig aufwändigere Art. Der Insolvenzverwalter muss sich hierbei nur auf die Indizien konzentrieren, welche eine frühere Zahlungseinstellung nahelegen. Dazu zählt insbesondere, das nach außen hervortretende Verhalten der Schuldnerin, wodurch sie typischerweise ihre bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Dies erfolgt durch vollständige oder teilweise Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Unternehmensteuer oder auch Gehältern. Ebenso haben die Rückgabe von Lastschriften, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder auch die schleppenden Zahlungen eine Indizwirkung. Eigene Erklärungen der Gesellschaft, etwaige Zahlungen nicht vollständig leisten zu können, fallen selbstverständlich ebenfalls hierunter.

In der Regel entscheidet ein Gericht über Zahlungsunfähigkeit anhand einer Gesamtübersicht sämtlicher Indizien. Eine Gesellschaft operiert ersichtlich am finanzwirtschaftlichen Abgrund, sobald diese ihre Forderungen ständig verspätet begleicht oder auch eventuelle Rückstände vor sich herschiebt. Bei der Darlegung der Zahlungsunfähigkeit durch Indizien genügt es demnach bereits, wenn eine Gesellschaft über nicht unerhebliche offene Verbindlichkeiten verfügt. In der Praxis verwendet der Insolvenzverwalter als Indiz für die Zahlungsunfähigkeit die Insolvenztabelle. Denn in ihr sind sämtliche zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit enthalten. Diese Vorgehensweise gestaltet sich für den Insolvenzverwalter als äußerst komfortabel, da er seine Behauptung der Insolvenzreife auf die ihm ohnehin vorliegende Tabelle stützen kann.

Sind Sie Geschäftsführer einer GmbH und benötigen unsere Hilfe? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren – fragen kostet nichts!

Mehr

06 Mrz 2024 13:35 / von Dimitri Mass

Wir kooperieren mit advocado

Als Teil des advocado-Qualitätsnetzwerks gehören wir zu den derzeit rund 350 ausgewählten Kanzleien, die besonders durch eine einwandfreie Beratung sowie zufriedene Mandanten überzeugen. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieses Netzwerks zu sein! Damit stellen wir uns bereits jetzt auf die zukünftigen Erwartungen unserer Mandanten ein.

advocado bietet ausgezeichnete Beratung von

 

erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem juristischen Anliegen. Die sichere Online-Plattform ermöglicht u. a. eine einfache und flexible Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, die Beratung und Vertretung im Streitfall sowie eine komfortable Zahlungsabwicklung. Die regelmäßigen Kontrollen und Zertifizierungen der Partner-Anwälte zeugen von der besonderen Qualität der auserlesenen Kanzleien.

Für unsere Mandanten eröffnen sich durch die Zusammenarbeit zusätzliche Möglichkeiten, um mit uns zu kommunizieren. Profitieren Sie z. B. von einem komfortablen Videochat, der Erreichbarkeit rund um die Uhr sowie einem sicheren Dokumentenupload über advocado – probieren Sie es gern einmal aus.

Beste Grüße aus Ihrer Kanzlei

© 2023 kraul-vondrathen.de