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Laut BaFin betreibt die Global Infopool UG unerlaubte Einlagengeschäfte

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 28.02.2018 mitteilte, betreibt die Global Infopool UG unerlaubte Einlagengeschäfte gem. § 32 KWG. 

Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie               

Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.

       KostenloseErsteinschätzung zu Ihrem Fall

       Kosten fallen nur an, wenn Sie uns mit der Sache betreuen.

Ihr Ansprechpartner:


          Dimitri Mass, LL.M.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: +49 511 270915-0

info(at)kraul-vondrathen.de


Rechtliche Ersteinschätzung

Bereits mit Bescheid vom 28. Oktober 2016 hat die BaFin Thorsten Cierniak aufgegeben, sein nicht genehmigtes Einlagengeschäft abzuwickeln. Laut BaFin nahm er Gelder auf der Grundlage von „Zeichnungsscheinen für Anleihe-Kapital“ entgegen. Dabei soll er die die Rückzahlungsansprüche in Inhaber-Teilschuldverschreibungen verbrieft haben.

Nun betreibt Thorsten Cierniak seine Geschäfte unter der Firna Global Infopool UG, Königsbach-Stein, weiter. Offiziell ist sein Vater Herr Daniel Cierniak als Geschäftsführer der Global Inopool UG im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft nahm Gelder gegen Ausagbe von „Vinkulierten Namens-Teilschuldverschreibungen“ entgegen und verprach den Anlegern die Rückzahlung der Gelder. 

Ohne die entsprechende Erlaubnis der Bafin ist es nicht gestattet, in großem Umfang Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten. 

Nach der Rechtsprechung sind Gesellschaften oder Personen, die ohne die Erlaubnis der BaFin das Einlagen- bzw. Kreditgeschäft betreiben gem. § 32 KWG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Erfolgt keine Rückzahlung, sollten sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Empfehlung 

Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

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