Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Nachricht vom 24.11.2017 mitteilte, betreibt Haci Tülek ein unerlaubtes Kreditgeschäft.
Geschädigten Anlegern, die Rechtsfragen zum weiteren Verlauf oder der Rückgewinnung ihres Geldes haben, bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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Unsere Erfahrung/ Das leisten wir für Sie
Für betroffene Anleger kann über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ggf. eine Rückzahlung des Kapitals erreicht werden. Als Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht konnten wir in der Vergangenheit immer wieder Kapitaleinlagen unserer Mandanten zurückerstreiten.
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Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Mass, LL.M.
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel: +49 511 270915-0
info(at)kraul-vondrathen.de
Rechtliche Ersteinschätzung
Herr Haci Tülek, München, hat Dritten Darlehen im Austausch gegen Schuldscheine gewährt. Damit betreibt er ein unerlaubtes Bankgeschäft.
Ohne die Erlaubnis der BaFin ist es nicht gestattet, in großem Umfang solche Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Die BaFin ordnet daher an, dass Herr Tülek das Kreditgeschäft sofort einstellt.
Nach der Rechtsprechung sind Gesellschaften oder Personen, die ohne die Erlaubnis der BaFin das Einlagen- bzw. Kreditgeschäft betreiben gem. § 32 KWG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar.
Erfolgt keine Rückzahlung der Gelder, sollten sich die Betroffenen an einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Empfehlung
Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht, lassen Sie sich beraten und die Rechtslage prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Vorabprüfung der Rechtslage im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Zögern sie bitte nicht uns zu kontaktiere