In Zukunft soll bei einem Vertragsschluss die Blockchain-Technologie zum Einsatz kommen. Für sog. „Smart Contracts“ wäre ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsparteien dann nicht mehr nötig, ebenso wie eine Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus dem Vertrag durch Anwendung der Gesetze vor einem Gericht.
Einfach ausgedrückt sind Smart Contracts Verträge, die in einem computerlesbaren Code geschrieben sind („Digital form“). So gestaltete Verträge sind dann intelligent genug um ihren vereinbarten Inhalt, mithilfe von Computern, selbstständig ausführen (smart). So können einzelne Vertragsbestandteile automatisiert kontrollieren und überwachen werden.
Da diese Vertragsgestaltung die Rechtsdurchsetzung vereinfacht und automatisiert, aber auch Bearbeitungskosten einspart, ist über kurz oder lang mit einer Einführung in den Alltag zurechnen. Abzuwarten ist, wie die gesetzliche Einbindung durch den deutschen Gesetzgeber gefördert wird. Eine automatisierte Vertragsausführung, die frei von Mittelsmännern ist, wirft viele Grundregeln über den Haufen und stellt ganz neue Anforderungen für Schadensersatz- und Haftungsfragen.
Smart Contracts – schon heute im Einsatz
Bereits heute werden Smart Contracts im Banksystem (Bargeldautomaten) und im elektronischen Datenaustausch (EDI) eingesetzt, um Vertragsbedingungen vollautomatisiert auszuführen. Computer erfassen Daten, werten und führen diese aus.
Beispielhafte Möglichkeiten:
Ein Käufer und ein Verkäufer haben sich per Smart Contract auf einen Leasingvertrag eines Autos gegen monatliche Ratenzahlung geeinigt. Nach anfänglich regelmäßigen Zahlungen kommt der Käufer aber gegen Ende der Vertragslaufzeit in Zahlungsverzug. Der computerbasierte Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer registriert diesen Zahlungsstopp und führt eine vereinbarte „Vertragsstrafe“ automatisch aus. Die Autotür bleibt jetzt solange verschlossen, bis die Vertragsvereinbarungen wieder eingehalten sind.
RA Mass, LL.M. und stud. iur. Specht