Kreditinstitute verlangen immer wieder unzulässige Entgeltzahlungen von ihren Kunden. Dabei werden eigene Kosten der Bank auf den Kunden abgewälzt.
Im Folgenden haben wir für Sie eine vorläufige Liste mit den unrechtmäßig erhobenen Entgeltforderungen der Bankinstitute zusammengefasst. Welche Entgelte sind unzulässig, welche Gebühren dürfen Banken nicht verlangen?
Wir möchten Ihnen durch diese Auflistung einen Überblick geben, dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen lesen Sie unsere weiteren Beiträge.
- Entgeltforderungen für Schätzungs- und Besichtigungsgebühren einer Bank unrechtmäßig
Nach Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2009– Az.: I-6 U 17/09, 6 U 17/09, ist ein erhobenes Entgelt für entstandene Schätzungs- und Besichtigungskosten im Zuge einer Wertermittlung eines Grundstücks oder Gebäudes zur Sicherung eines Darlehens unrechtmäßig. Da ein Kreditinstitut durch diese Maßnahmen eigene Vermögensinteressen absichert und sich anhand der gewonnenen Erkenntnisse für oder gegen eine Darlehensgewährung entscheidet, erfolgt eine Besichtigung oder Schätzung allein im Interesse der Bank. - Unzulässige Entgeltforderung bei nicht Zustande gekommenem Vertrag
Ein Kreditinstitut kann für abgebrochene Vertragsverhandlungen keine Aufwandspauschale, für entstandene Bearbeitung-, Prüfungs- und Objektbesichtigungskosten verlangen. Solche Aufwendungen fallen gerade unter die übliche Akquisitionstätigkeit, die ein Bankinstitut als gängigen Arbeitsaufwand zu leisten hat und die gerade nicht vergütungspflichtig sind. Schadensersatzforderungen ergeben sich nur bei einem besonderen Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages. So das OLG Dresden in seinem Urteil vom 08.02.2001 – Az. 7 U 2238/00. - Unzulässiges Entgelt für die Führung eines Darlehenskontos
Für den Abschluss eines Darlehensvertrags forderte das Kreditinstitut die Errichtung eines gesonderten Darlehenskontos, um Zahlungsrückstände des Kunden bei Zinsen oder Tilgungszahlungen genauer überwachen zu können. Die entstehenden Kosten sollte der Darlehensnehmer, also der Kunde, tragen. Diese Kostentragung ist mit dem Gesetz aber nicht vereinbar, ein Kreditinstitut muss anfallende Kosten für Extrakonten selbst tragen, vgl. § 488 BGB. So entscheid der BGH am 07.06.2011– Az. XI ZR 388/10.
- Unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren
In den Urteilen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 – jeweils vom 14.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass die Forderung einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr für den Abschluss eines Darlehensvertrages unrechtmäßig ist. Banken wälzen interne Bearbeitungskosten auf den Kunden ab. Einem geforderten Bearbeitungsentgelt steht keine Gegenleistung an den Bankkunden gegenüber. Die internen Bearbeitungskosten der Bankinstitute sind bereits durch die erhobenen Darlehenszinsen abgegolten, denn sie sind bereits regelmäßig in den Zinssatz einkalkuliert.
- Keine Kosten für jährlichen Kontoauszug
Nach dem Urteil des LG Frankfurt am Main – Az.: 2-02 O 274/12 vom 06.03.2013 darf eine Bank Bank für einen jährlichen Darlehensauszug keine Gebühr verlangen. Schließlich erfolgt ein solcher Ausdruck auch aus einem Buchhaltungsinteresse der Bank, dann habe nicht der Kunde sondern die Bank entstehenden Kosten zu tragen.
RA Mass, LL.M und stud. iur Specht